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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 48/19 |
§§: | FGO § 56, FGO § 47, ZPO § 85 |
Schlagwörter | Wiedereinsetzung, Bevollmächtigter, Fristenkontrolle, automatischer Posteingangsassistent |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 10.07.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 25/19 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2019 S. 1688 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 14 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.06.2020 |
Erledigungs-Az: | I B 48/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |