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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI B 2/21 (AdV) |
§§: | UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11, FGO § 69 |
Schlagwörter | Vermietung, Hotel, ermäßigter Steuersatz, Nebenleistung, Vollziehung, ernstliche Zweifel |
Rechtsfrage: | Beschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.12.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 2 V 1159/20 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2021 S. 422 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 00 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.03.2022 |
Erledigungs-Az: | XI B 2/21 (AdV) |
Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde zum Teil begründet - Beschwerde zum Teil unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 08 07 |