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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI B 25/19 |
§§: | EStG § 6, EStG § 8 |
Schlagwörter | Gestellung, Überlassung, Kraftfahrzeug, Privatnutzung, Arbeitnehmer, elektronisches Fahrtenbuch, Arbeitslohn, geldwerter Vorteil |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.01.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 107/18 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2019 S. 875 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 07 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.09.2019 |
Erledigungs-Az: | VI B 25/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |