Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 35/20 (BFH)
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1, RL 2006/112/EG Art. 98, UStG § 12 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Beherbergung, Verpflegung, Nebenleistung, Gemeinnützigkeit, Zweckbetrieb, EG, EU
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen durch einen gemeinnützigen Verein: Ist das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete Aufteilungsgebot, wonach Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen und deshalb nicht ermäßigt besteuert werden, nach Ergehen des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam vom 18.1.2018 Rs C-463/16 (EU:C:2018:22) unionsrechtswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 24.09.2020
Vorinstanz/AZ: 6 K 2273/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 16 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.03.2022
Erledigungs-Az: XI R 35/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 29.3.2022) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.