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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 128/18 |
§§: | AO § 238 |
Schlagwörter | Aussetzungszinsen, Verfassungswidrigkeit, Zinssatz |
Rechtsfrage: | Beschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 31.08.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 9 V 2360/18 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2018 S. 1821 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 18 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.07.2019 |
Erledigungs-Az: | VIII B 128/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde des Stpfl. teilweise begründet - Beschwerde des FA unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 12 30 |