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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 50/20 |
§§: | EStG § 5 |
Schlagwörter | Bilanzierung, Steuerberater, angefangener Jahresabschluss, unfertige Leistungen |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.11.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 106/19 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2020 S. 701 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 08 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.02.2021 |
Erledigungs-Az: | VIII B 50/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |