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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 21/23 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Betriebsausgabe, Betriebliche Veranlassung, Veruntreuung |
Rechtsfrage: | Geltendmachung von Betriebsausgaben: Strittig ist die Abzugsfähigkeit von Bargeldern, die der Kläger an seinen Bruder aus betrieblichem Anlass übergeben hat und die in der Folge vom Bruder zumindest teilweise veruntreut wurden. - Zulassung durch BFH- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 772/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 06 49 |