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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X B 95/15 |
| §§: | FGO § 100 |
| Schlagwörter | Fortsetzungsfeststellungsklage, berechtigtes Interesse, Rechtsbehelfsbelehrung |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 29.04.2015 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 1753/14 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 1415 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 14 82 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 02.02.2016 |
| Erledigungs-Az: | X B 95/15 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 07 09 |