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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX B 83/15 |
| §§: | EStG § 22 |
| Schlagwörter | Sonstige Einkünfte, Aktien, Anfechtungsklagen |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 11.06.2015 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 3023/13 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 1540 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 19 91 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 06.11.2015 |
| Erledigungs-Az: | IX B 83/15 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |