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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II B 66/12 |
| §§: | ErbStG § 7 |
| Schlagwörter | Freigebige Zuwendung, gemischte Schenkung, GmbH-Anteile, Gesellschaftsanteile |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 16.02.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 2923/09 Erb |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1574 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 17 85 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.10.2012 |
| Erledigungs-Az: | II B 66/12 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |