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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI B 119/11 |
| §§: | EStG § 33 |
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Badekur, Kurreise |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 06.09.2011 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 2809/08 E |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 700 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 38 07 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.07.2012 |
| Erledigungs-Az: | VI B 119/11 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |