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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 89/12 |
§§: | AO § 122 |
Schlagwörter | Empfangsbevollmächtigter, öffentliche Zustellung |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 28.03.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1719/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1708 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 20 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.06.2013 |
Erledigungs-Az: | VIII B 89/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |