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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X B 183/11 | 
| §§: | AO § 363 | 
| Schlagwörter | Einspruchsverfahren, EGMR, Menschenrechtsbeschwerde, Ruhen des Verfahrens | 
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.11.2011 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 269/11 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 294 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 01 64 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 10.05.2012 | 
| Erledigungs-Az: | X B 183/11 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 24 16 | 
