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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV B 141/13 |
§§: | EStG § 15 |
Schlagwörter | Angehöriger, atypisch stille Gesellschaft |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 31.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3633/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 909 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 06 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.2014 |
Erledigungs-Az: | IV B 141/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |