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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 28/23 (BFH)
§§: AO § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, GG Art. 17
Schlagwörter Gemeinnützigkeit, Petition, Online-Plattform, Internet, Demokratisches Staatswesen
Rechtsfrage: Förderung des demokratischen Staatswesens durch Zurverfügungstellen einer Petitionsplattform: Ist eine "allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens" i.S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO auch durch das Zurverfügungstellen einer Internetplattform, die es den Nutzern ermöglicht, "Petitionen" zu erstellen und elektronisch zu unterzeichnen, um verschiedene soziale Anliegen zu fördern, gegeben? Oder ist der Begriff der "Petition" vielmehr auf den Bereich des Art. 17 GG beschränkt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 14.11.2023
Vorinstanz/AZ: 8 K 8198/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 01 06