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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 2/24 (BFH)
§§: BewG § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, BewG § 200, BewG § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 c
Schlagwörter Gesonderte Feststellung, Kapitalgesellschaft, Anteil, Zoll, Abgabe, Zinsen, Hinzurechnung
Rechtsfrage: Sind bei der Anwendung des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens Aufwendungen in Form von Zollabgaben samt darauf angefallener Zinsaufwendungen, über die im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem EU-Mitgliedstaat entschieden wurde, als außerordentliche Aufwendungen den Ausgangswerten hinzuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 05.12.2023
Vorinstanz/AZ: 3 K 1777/23 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 00 62