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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 5/23 (AdV)
§§: FGO § 52 d
Schlagwörter Rechtsanwalt, besonderes elektronisches Anwaltspostfach, Nutzungspflicht, eigene Sache, Antrag, Aussetzung der Vollziehung
Rechtsfrage: Beschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.01.2023
Vorinstanz/AZ: 4 V 1553/22 A (Erb)
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2023 S. 272
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 02 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.05.2023
Erledigungs-Az: II B 5/23 (AdV) (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde unzulässig