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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII B 75/22
§§: FGO § 52 d, FGO § 90 a Abs. 3
Schlagwörter Rechtsanwalt, Nutzungspflicht, Antrag, mündliche Verhandlung, elektronisches Dokument, Telefax, elektronischer Rechtsverkehr, besonderes Anwaltspostfach
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.05.2022
Vorinstanz/AZ: 6 K 1883/21
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2022 S. 1389
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 12 14
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde