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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI B 38/22 (AdV)
§§: AO § 240 Abs. 1
Schlagwörter Säumniszuschlag, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Beschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 04.04.2022
Vorinstanz/AZ: 11 V 2680/21 AO
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2022 S. 1081
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 07 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.09.2023
Erledigungs-Az: XI B 38/22 (AdV) (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde begründet - Ablehnung der AdV
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 00 31