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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 3/22 (AdV)
§§: AO § 240 Abs. 1
Schlagwörter Säumniszuschlag, Verfassungsmäßigkeit, ernstliche Zweifel, AdV, Vollziehung
Rechtsfrage: Beschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.12.2021
Vorinstanz/AZ: 12 V 2684/21 AO
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2022 S. 225
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 01 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.09.2022
Erledigungs-Az: II B 3/22 (AdV)
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde begründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 17 18