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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI B 99/12 |
§§: | AO § 363 |
Schlagwörter | EGMR, Aussetzung, Ruhen des Verfahrens, Vorläufigkeitsvermerk |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 09.05.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3528/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 2254 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 29 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.08.2013 |
Erledigungs-Az: | VI B 99/12 |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 30 22 |