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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI B 72/10 |
| §§: | EStG § 3 b |
| Schlagwörter | Steuerfreiheit, Steuerbefreiung, Arzt, Bereitschaftsdienst, Zuschläge |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 24.03.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 6251/06 B |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1677 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 20 04 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.11.2010 |
| Erledigungs-Az: | VI B 72/10 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 00 77 |