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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 38/21
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 4 Abs. 4, AO § 160
Schlagwörter Zahlung, Rechnung, Scheingesellschaft, Strohmanngesellschaft, verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.03.2021
Vorinstanz/AZ: 10 K 1556/16 K, G
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2021 S. 1307
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 00 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.09.2021
Erledigungs-Az: I B 38/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig