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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 12/21
§§: EStG § 50 d Abs. 3, AEUV Art. 56, AEUV Art. 63
Schlagwörter Lizenzgebühren, EG, EU, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.08.2020
Vorinstanz/AZ: 2 K 694/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2021 S. 960
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 06 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.07.2021
Erledigungs-Az: I B 12/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig