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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 54/21 (AdV)
§§: AO § 240, FGO § 69 Abs. 3
Schlagwörter Säumniszuschlag, Verfassungsmäßigkeit, Aussetzung der Vollziehung, Überschuldung, Erlass
Rechtsfrage: Beschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.03.2021
Vorinstanz/AZ: 12 V 16/21 AO
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2021 S. 914
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 08 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.06.2021
Erledigungs-Az: VII B 54/21 (AdV) (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde unbegründet