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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 36/14 (BFH)
§§: EStG § 24 b, EStG § 31, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 32 a Abs. 1, EStG § 33, EStG § 33 a, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6
Schlagwörter Alleinerziehende, Entlastungsbetrag, Ungleichbehandlung, Unterhalt
Rechtsfrage: 1. Verstößt die Besteuerung Alleinerziehender, die von dem anderen Elternteil keinen Barunterhalt für ihre minderjährigen Kinder erhalten, gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Grundrecht auf Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), weil der für den Unterhalt der Kinder notwendige Hinzuverdienst einkommensteuerpflichtig ist, während dies eine Barunterhaltsleistung nicht wäre? - 2. Ist dem alleinerziehenden Elternteil, der für seine minderjährigen Kinder keinen Barunterhalt, sondern nur unter dem Mindestunterhalt liegende Unterhaltsvorschussleistungen erhält, neben dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe der Differenz zwischen den erhaltenen Unterhaltsvorschussleistungen und dem Mindestunterhalt zu gewähren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.10.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 81/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 130
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 01 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.09.2015
Erledigungs-Az: III R 36/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 04 94