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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI B 32/20
§§: EStG § 6 Abs. 1, HGB § 253
Schlagwörter Bewertung, Goldvorrat, Teilwert, Wertaufholung, Börsenkurs
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 03.06.2020
Vorinstanz/AZ: 5 K 20/19
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2020 S. 1654
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 12 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2021
Erledigungs-Az: XI B 32/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig