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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII B 59/20 (AdV)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Gesellschafter, GbR, häusliches Arbeitszimmer, Bruchteilseigentum, Mehrfamilienhaus
Rechtsfrage: Beschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 19.05.2020
Vorinstanz/AZ: 4 V 4016/20
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2020 S. 1224
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 09 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.10.2020
Erledigungs-Az: VIII B 59/20 (AdV) (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde begründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 19 62