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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 12/20
§§: AO § 162
Schlagwörter Schätzung, Hinzuschätzung, Diskothek
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 03.09.2019
Vorinstanz/AZ: 2 K 218/18
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2020 S. 633
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 21 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.2020
Erledigungs-Az: X B 12/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 12 87