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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 103/18
§§: EStG § 42 d
Schlagwörter Lohnsteuerhaftung, Feststellungslast, Arbeitgeber
Rechtsfrage: Beschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 13.11.2018
Vorinstanz/AZ: 9 V 9023/18
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2019 S. 132
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 19 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2019
Erledigungs-Az: VI B 103/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde unbegründet