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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI B 47/11 |
§§: | EStG § 42 d, AO § 191, HGB § 159 |
Schlagwörter | Haftung, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, GbR, Auflösung, Gesellschafter, Lohnsteuerhaftung, Verjährung |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 20.01.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9217/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2011 S. 1682 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 17 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.03.2012 |
Erledigungs-Az: | VI B 47/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |