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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV B 141/06 |
| §§: | GewStG § 7 |
| Schlagwörter | Gewerbesteuerpflicht, Handelsvertreter, Ausgleichszahlung, Gewerbeertrag, Ablösung, Folgeprovision |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 27.04.2006 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 264/00 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1754 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 46 72 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.12.2007 |
| Erledigungs-Az: | IV B 141/06 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |