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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 68/08 | 
| §§: | AO § 162, FGO § 40, KStG § 27 | 
| Schlagwörter | Schätzung , Beschwer, Feststellung, steuerliches Einlagekonto, verdeckte Einlage | 
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 15.02.2008 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 244/06 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | StEd 2008 S. 407 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 26 63 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 09.10.2008 | 
| Erledigungs-Az: | I B 68/08 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig | 
