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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-498/24 P (EuGH)
§§: VO (EU) 2016/1036 Art. 2 Abs. 10, DVO (EU) 2021/1100
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, Einfuhr, warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, Türkei
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 8.5.2024 Rs T-630/21: Die Rechtsmittelführerinnen beantragen,- das Urteil des Gerichts vom 8.5.2024 in der Rechtssache T-630/21 aufzuheben, - die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 der Kommission vom 5.7.2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Türkei für nichtig zu erklären und - der Europäischen Kommission die Kosten der Rechtsmittelführerinnen für dieses Rechtsmittel und die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht in der Rechtssache T-630/21 aufzuerlegen. - Hilfsweise: - die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen und - die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht und des Rechtsmittels vorzubehalten.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 08.05.2024
Vorinstanz/AZ: Rs T-630/21
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2024/5225