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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 131/16
§§: AO § 281
Schlagwörter Vollstreckung, Bankkontodaten, Datenschutz, Grundrecht, Verfassung, informationelle Selbstbestimmung, Datenspeicherung
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 02.06.2016
Vorinstanz/AZ: 9 K 9346/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1763
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 22 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.03.2017
Erledigungs-Az: VII B 131/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig