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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 36/16
§§: AO § 347, FGO § 40, GG Art. 103
Schlagwörter Rechtshängigkeit, Untätigkeitseinspruch, Rechtliches Gehör
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 04.02.2016
Vorinstanz/AZ: 3 K 298/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1056
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 13 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2016
Erledigungs-Az: II B 36/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig