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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 15/24
§§: UStG § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3, UStG § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Unentgeltliche Wertabgabe, Blockheizkraftwerk, Bemessungsgrundlage, Selbstkosten, Aufteilungsmethode
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage von unentgeltlichen Wärmelieferungen einer Biogasanlage an andere Unternehmer: 1. Bemessen sich die unentgeltlichen Wärmelieferungen einer Biogasanlage an andere Unternehmer nach dem Einkaufspreis oder den Selbstkosten? - 2. Sind bei einer Ermittlung nach den Selbstkosten diese nach den erzielbaren Marktwerten für Strom und Wärme (sog. Marktwertmethode) oder nach dem Verhältnis der erzeugten Mengen an elektrischer und thermischer Energien in der einheitlichen Messgröße kWh (sog. energetische Aufteilungsmethode) zu ermitteln? - Das Verfahren XI R 17/20 war durch Beschluss vom 22.11.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-207/23 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.09.2019
Vorinstanz/AZ: 11 K 195/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 12 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.09.2024
Erledigungs-Az: XI R 15/24
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: XI R 17/20 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 17 17