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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 58/09 |
§§: | ThürKiStG § 5 |
Schlagwörter | Kirchensteuer, Thüringen, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 31.03.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 648/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 1250 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 40 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2009 |
Erledigungs-Az: | I B 58/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 12 23 |