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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 40/06 | 
| §§: | EStG § 49, AO 1977 § 8 | 
| Schlagwörter | Beschränkte Steuerpflicht, Wohnsitz, Ausland, Werbungskosten, Studienkosten | 
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.02.2006 | 
| Vorinstanz/AZ: | VI 351/03 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1565 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 32 71 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 12.09.2006 | 
| Erledigungs-Az: | I B 40/06 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig | 
