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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 31/23 (BFH) |
§§: | AEUV Art. 18, AEUV Art. 21, AEUV Art. 45, GG Art. 3, EStG § 66 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Rückwirkung, Diskriminierung, Sozialleistung |
Rechtsfrage: | 1. Verstößt § 66 Abs. 3 EStG a.F. gegen Art. 3 GG? Schränkt § 66 Abs. 3 EStG a.F. das Recht auf Freizügigkeit nach Art. 21 AEUV unzulässig ein und verstößt gegen das Diskriminierungsverbot nach Art. 18 AEUV? - 2. Belastet der Antragsprozess ausländische Kindergeldberechtigte im Verhältnis zu inländischen Berechtigten unverhältnismäßig? - 3. Ist es zumutbar, dass ausländische Kindergeldberechtigte im Laufe der Jahre mehr Kindergeldanträge stellen müssen als inländische Berechtigte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 04.05.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 467/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 04 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.07.2024 |
Erledigungs-Az: | III R 31/23 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 17 19 |