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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 10/06 |
| §§: | EStG § 5 |
| Schlagwörter | Rückstellung, Insolvenz, Organgesellschaft, Freistellung |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 27.10.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 99/03 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 648 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 14 23 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 13.06.2006 |
| Erledigungs-Az: | I B 10/06 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |