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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 222/13
§§: AO § 129
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Fehler, Berichtigung
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 24.10.2013
Vorinstanz/AZ: 6 K 720/12
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 318
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 03 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.06.2014
Erledigungs-Az: X B 222/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 29 92