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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V B 66/13
§§: AO § 122
Schlagwörter Steuerbescheid, Bekanntgabe
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.05.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 1927/12 E, U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 1285
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 26 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.03.2014
Erledigungs-Az: V B 66/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig