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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV B 28/05 |
| §§: | EStG § 7 g |
| Schlagwörter | Ansparabschreibung, Existenzgründer, Rücklage |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 06.12.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 939/02 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 686 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 22 84 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.06.2005 |
| Erledigungs-Az: | IV B 28/05 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 45 05 |