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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 195/12
§§: EStG § 7 g
Schlagwörter Ansparrücklage, Nachweis
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 06.09.2012
Vorinstanz/AZ: 13 K 3836/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 2275
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 28 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2013
Erledigungs-Az: X B 195/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig