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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII B 298/04 |
| §§: | AO 1977 § 180 |
| Schlagwörter | gesonderte Feststellung, Vermögensverlust, Ambros |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 08.10.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 18 K 3558/02 F |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 6 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 23 07 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.11.2005 |
| Erledigungs-Az: | VIII B 298/04 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |