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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 22/12
§§: FGO § 151
Schlagwörter Vorläufige Vollstreckbarkeit, Aussetzung der Vollziehung, Beschluss
Rechtsfrage: Beschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 10.01.2012
Vorinstanz/AZ: 4 V 288/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 955
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 08 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.08.2012
Erledigungs-Az: VII B 22/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde begründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 04 47