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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII B 130/04 | 
| §§: | EStG § 32 c | 
| Schlagwörter | Tarifbegünstigung, gewerbliche Einkünfte, Gewerbebetrieb, Kürzung, Gewerbeverlust, Hinzurechnung | 
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 31.03.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | I 275/02 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 1460 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 30 84 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 12.08.2005 | 
| Erledigungs-Az: | VIII B 130/04 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig | 
