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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV B 247/03 | 
| §§: | AO 1977 § 171, FGO § 40 | 
| Schlagwörter | Verjährung, Verjährungshemmung, tatsächliche Verständigung, Klage, Bindung, Einspruch | 
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.10.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | III 219/02 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 830 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 14 71 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 10.06.2005 | 
| Erledigungs-Az: | IV B 247/03 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 40 11 | 
