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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III B 96/10
§§: AO § 163, EStG § 32 a
Schlagwörter Billigkeit, abweichende Steuerfestsetzung, Splittingtarif, getrennt lebende Ehegatten
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.04.2010
Vorinstanz/AZ: 10 K 692/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1768
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 20 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2011
Erledigungs-Az: III B 96/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 33 20