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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 129/10
§§: AO § 191
Schlagwörter Duldungsbescheid, Anfechtung, Miteigentumsanteil, Übertragung, Grundstück
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.03.2010
Vorinstanz/AZ: 10 K 3288/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1581
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 25 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.01.2011
Erledigungs-Az: VII B 129/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig